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So gehen wir vor.

S&P wird grundsätzlich auf Basis exklusiver Mandate tätig, die ihr von nur einer Seite erteilt werden: Käufer, Verkäufer oder Fusionspartner, in deren Interesse die beabsichtigten Transaktionen zum bestmöglichen Ergebnis geführt werden sollen.

Dabei gewährleistet S&P – als unabhängige Sozietät frei von Interessenkonflikten – absolute Diskretion. Sie steht bei ihrer Tätigkeit in ständigem persönlichen Kontakt mit ihren Mandanten.

Die Vergütung der Leistungen von S&P erfolgt in der Regel durch zeitabhängige und erfolgsbezogene Honorare, die sich nach dem jeweiligen Transaktionswert bemessen.

Die Einleitung und Durchführung der Transaktionen geschieht generell in vier Schritten.

I. Anaylse und Planung

S&P führt eine systematische Problemanalyse durch und legt mit dem Mandanten die Kriterien der Kauf-,Verkaufs- oder Fusionsstrategie fest. Bei einem Unternehmensverkauf erstellt S&P ein Memorandum über die betreffende Gesellschaft.

II. Identifikation und Kontakt

S&P identifiziert den Kreis der Kandidaten - falls notwendig nach Durchführung einer Marktanalyse. Mit den geeigneten Unternehmen nimmt S&P in enger Abstimmung mit ihrem Mandanten Kontakt auf. Eine namentliche Benennung des Auftraggebers und seines Unternehmens erfolgt erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung.

III. Verhandlung und Durchführung

Mit dem potentiellen Vertragspartner leitet S&P Verhandlungen ein, die sie bis zum Abschluss aktiv begleitet. An der Erstellung der relevanten Verträge wirkt S&P beratend und vermittelnd mit. S&P unterstützt ihren Mandanten auch in Fragen der Unternehmensbewertung, Finanzierung und steuerlichen Problematik der Transaktion, meist unter Einschaltung von Spezialisten.

IV. Integration

Auf besonderen Wunsch steht S&P auch bei der Integration des erworbenen, veräußerten oder fusionierten Unternehmens beratend zur Verfügung, zum Beispiel durch die vorübergehende Mitgliedschaft in einem Beirat oder Aufsichtsrat.